Spenden von Bußgeld & Geldauflagen

Helfen Sie mit und unterstützen Sie uns mit Ihrer Bußgeldzuweisung!

Die Bürgerstiftung Berlin fördert seit über 25 Jahren die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Miteinander in der Hauptstadt. Ihre Zuweisung von Geldauflagen hilft uns, Kinder und Jugendliche zu unterstützen und Berlin zu einem Ort des Zusammenhalts zu machen.

Wir laden Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte herzlich ein, die Bürgerstiftung Berlin bei der Zuweisung von Geldauflagen gemäß § 56b Nr. 2 StGB und § 153a Nr. 2 StPO zu berücksichtigen.

Verwendung der Geldauflagen

Die uns zugewiesenen Mittel fließen direkt in unsere vielfältigen Projekte in den Bereichen Sprachförderung, Mint-Bildung, Integration und soziale Teilhabe und tragen dazu bei diese weiterzuführen und auszubauen.

Warum Geldauflagen an die Bürgerstiftung Berlin?

  • Lokale Wirkung: Ihre Zuweisung bleibt in Berlin und fördert direkt die Menschen unserer Stadt.
  • Transparenz: Wir berichten zuverlässig über die Verwendung der Gelder und halten alle Fristen ein.
  • Flexibilität: Wir unterstützen Sie mit Bezahl- und Nicht-Bezahlmeldungen sowie detaillierten Statistiken.

Kontakt

Für weitere Informationen oder die Anforderung von Materialien stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter mail@buergerstiftung-berlin.de oder telefonisch unter +49 30-83 22 81 13.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in die Arbeit der Bürgerstiftung Berlin.

Das Geldauflagenkonto der Bürgerstiftung Berlin

IBAN: DE19 1007 0000 0239 3437 11

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